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   BFH, 03.02.1993 - IX R 95/92   

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https://dejure.org/1993,33983
BFH, 03.02.1993 - IX R 95/92 (https://dejure.org/1993,33983)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1993 - IX R 95/92 (https://dejure.org/1993,33983)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - IX R 95/92 (https://dejure.org/1993,33983)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer - unvorhersehbaren -

    7 Eine Erkrankung und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit als Wiedereinsetzungsgrund kann nämlich in der Regel nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH vom 3.2.1993 Az. IX R 95/92 m.w.N.; OLG Rostock vom 29.1.2008 Az. 1 U 21/08; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, RdNr. 76 zu § 60).

    Auch wenn die Migräneanfälle - nach den Ausführungen im "Attest" der Ehefrau - letztlich durch "bewährte" Medikamente in den Griff zu bekommen waren, ändert dies nichts an der Obliegenheit des Bevollmächtigten der Klägerin, zu einem Arzt zu gehen, um den vorgetragenen Wiedereinsetzungsgrund durch das Attest eines solchen glaubhaft zu machen (vgl. BFH vom 3.2.1993 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • BFH, 18.12.1996 - XI B 150/96

    Eingehende Darstellung des Geschehensablaufs zur Begründung eines

    Wird wie im Streitfall Erkrankung geltend gemacht, müssen Art und Schwere der Erkrankung dargetan (BFH- Beschlüsse vom 14. Januar 1985 IV R 261/84, BFH/NV 1986, 219; vom 24. Juli 1992 V R 39/86, BFH/NV 1993, 308) und regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1993 IX R 95/92, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900

    Unverschuldete Fristversäumnis durch unvorhersehbare Erkrankung und dadurch

    Denn durch die vom Verwaltungsgerichtshof zitierte Rechtsprechung (vgl. BFH vom 3.2.1993 Az. IX R 95/92 m.w.N.; OLG Rostock vom 29.1.2008 Az. 1 U 21/08; vgl. auch Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 76 zu § 60) musste er damit rechnen, dass eine eidesstattliche (oder anwaltliche) Versicherung des (erkrankten) Rechtsanwalts nicht zur Glaubhaftmachung ausreichen kann, auch wenn den dortigen Fallgestaltungen andere Erkrankungen als im Falle des Klägerbevollmächtigten zugrunde lagen; für das vorgelegte "Attest" der Ehefrau, einer Apothekerin, in deren Aufgabenkreis die Ausstellung von Attesten nicht fällt, gilt dies erst recht.
  • FG München, 28.04.1997 - 13 K 3429/94

    Erhebung eines Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer;

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